Gebühren
1) VERWALTUNGSGEBÜHREN
GESETZ Nr. : 634/2004 der Gesetzessammlung über Verwaltungsgebühren
Anlage: Verwaltungsgebührenordnung
(Die Überweisung der Gebühren erfolgt auf das Konto 3711-21526001/0710)
Variable Zeichen und Anmeldungsnummerierung gewerblicher Muster
Eine Anmeldenummer wird mit „PVZ“ gekennzeichnet, der vierstelligen Jahresangabe der Abgabe, einem Bindestrich und der erteilten Nummer
Beispielsweise: PVZ 2000-35894, 2008-37337
Das variable Zeichen (VZ) setzt sich zusammen aus der Ziffer 7 + dem Jahrgag (vierstellig) + erteilte Anmeldenummer
Beispielsweise pro PVZ 2000-35894 je VZ: 7200035894, pro PVZ 2008-37337 je VZ: 7200837337.
Im Falle der Bezahlung eines frisch abgegebenen Anmeldung, bei der dem Gebührenzahler die Nummer nicht bekannt ist, kann die Gebühr auch unter Angabe nur der ersten Ziffer des variablen Zeichens, d.h. 7, erfolgen. Um die Zahlung identifizieren zu können, muss die Kontobezeichnung des Einzahlers mit der Bezeichnung und dem Namen des Patentanmelders oder dessen Vertreters übereinstimmen.
Das variable Zeichen für die Erneuerung der Gültigkeitsperiode eines gewerblichen Musters: Das variable Zeichen setzt sich zusammen aus der Ziffer 7 + der Nummer des Eintrags des gewerblichen Musters.
Beispielsweise ist für die Eintragsnummer 30359 das VZ 730359.
Gebührenordnungsposition 126
| CZK | |
|---|---|
| Ausfertigung einer Gleichschrift, einer Abschrift, eines Registerauszugs, von Schriftstücken, von amtlichem Urkunden und von Eintragungen für jede auch nur angefangene Seite | 100 |
| Für jede auch nur angefangene Seite, wenn sie auf einem Kopiergerät oder an einen Computer angeschlossenen Drucker ausgefertigt wird | 15 |
Anmerkung
Für den Anwendungsbereich dieses Gesetzes gilt als angefangene Seite einen im Format A4 oder kleiner erstellte Seite.
Gebührenordnungsposition 127
| CZK | |
|---|---|
| a) Entgegennahme eines Ersuchens | |
| - auf die erste Fristverlängerung | 200 |
| - auf jede weitere Fristverlängerung | 500 |
| - auf Fristversäumniserlassung | 1000 |
| b) Entgegennahme eines Einspruchs gegen eine Entscheidung des Amtes für gewerbliches Eigentum | 1000 |
| c) Entgegennahme eines Ersuchens | |
| - über die Eintragung einer Übertragung | 600 |
| - über die Eintragung einer Lizenz | 600 |
| - über die Eintragung eines Pfandrechts | 600 |
| - über die Konversion einer europäischen Anmeldung für jeden Staat, an den die Anmeldung gesandt wird | 600 |
Gebührenordnungsposition 135
| CZK | |
|---|---|
| a) Entgegennahme einer Anmeldung eines gewerblichen Musters | 1000 |
| - falls der (die) Anmelder ausschließliche(r) Urheber ist (sind) | 500 |
| b) Entgegennahme einer Sammelanmeldung für ein gewerbliches Muster | 1000 |
| - falls der (die) Anmelder ausschließliche(r) Urheber ist (sind) | 500 |
| - für jedes weitere in der Anmeldung enthaltene gewerbliche Muster | 600 |
| - für jedes weitere in der Anmeldung enthaltene gewerbliche Muster, falls der (die) Anmelder ausschließliche(r) Urheber ist (sind) | 300 |
Gebührenordnungsposition 136
| CZK | |
|---|---|
| Entgegennahme eines Antrags auf Löschung eines gewerblichen Musters aus den Register | 2000 |
| - für jedes weitere gewerbliche Muster, das in einem Sammeleintrag für gewerbliche Muster enthalten ist | 800 |
Gebührenordnungsposition 137
| CZK | |
|---|---|
| Entgegennahme eines Ersuchens auf die Erneuerung der Schutzperiode für ein gewerbliches Muster | |
| - erstmalig um 5 Jahre | 3000 |
| - zum zweiten Mal um 5 Jahre | 6000 |
| - zum dritten Mal um 5 Jahre | 9000 |
| - zum vierten Mal um 5 Jahre | 12000 |
Anmerkungen
1. Wird ein gewerbliches Muster nach Ablauf seiner Gültigkeitsdauer in das Register eingetragen, ist die Verlängerungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach dem Eintrag fällig.
2. Falls diese Gebühr nicht innerhalb der festgelegten Zahlungsfrist bezahlt wird, kann sie innerhalb einer 6-monatigen Nachfrist in doppelter Höhe bezahlt werden.
2) ÜBERGABE DER ANMELDUNG EINES GEWERBLICHEN GEMEINSCHAFTSMUSTERS AN DAS AMT FÜR HARMONISIERUNG DES BINNENMARKTES
GESETZ Nr. : 207/2000 der Gesetzessammlung über den Schutz gewerblicher Muster (§ 34 Abs. 2)
(Die Überweisung der Gebühren erfolgt auf das Konto 19-21526001/0710)
Variable Zeichen und Anmeldungsnummerierung gewerblicher Gemeinschaftsmuster
Anmeldenummer wird nur für interne Zwecke mit „ÚPV“ gekennzeichnet. Im Verkehr mit dem Amt für Harmonisierung des Binnenmarktes mit (OHIM) kann diese Nummer nicht verwendet werden.
Die Anmeldenummer ist mit „RCD“ gekennzeichnet, der vierstelligen Jahresangabe der Abgabe, einem Bindestrich und der erteilten Nummer.
Beispielsweise: RCD 2007-7, RCD 2008-15
Das variable Zeichen (VZ) setzt sich zusammen aus der Nummer 777 + dem Jahrgang (vierstellig) + der erteilten Anmeldenummer
Beispielsweise ist für RCD 2007-7 das VZ: 77720077, für RCD 2008-15 ist das VZ 777200815.
| CZK | |
|---|---|
| Übergabe der Anmeldung eines gewerblichen Gemeinschaftsmusters an das Amt für Harmonisierung des Binnenmarktes (Marken und Muster) | 500 |
Datum der letzten Aktualisierung – 15.04.2009 15:22