Tschechisches Patent- und Markenamt

Gebühren


1) VERWALTUNGSGEBÜHREN

GESETZ Nr. : 634/2004 der Gesetzessammlung über Verwaltungsgebühren

Anlage: Verwaltungsgebührenordnung

(Die Überweisung der Gebühren erfolgt auf das Konto 3711-21526001/0710)

Variable Zeichen und Anmeldungsnummerierung gewerblicher Muster
Eine Anmeldenummer wird mit „PVZ“ gekennzeichnet, der vierstelligen Jahresangabe der Abgabe, einem Bindestrich und der erteilten Nummer
Beispielsweise: PVZ 2000-35894, 2008-37337
Das variable Zeichen (VZ) setzt sich zusammen aus der Ziffer 7 + dem Jahrgag (vierstellig) + erteilte Anmeldenummer
Beispielsweise pro PVZ 2000-35894 je VZ: 7200035894, pro PVZ 2008-37337 je VZ: 7200837337.
Im Falle der Bezahlung eines frisch abgegebenen Anmeldung, bei der dem Gebührenzahler die Nummer nicht bekannt ist, kann die Gebühr auch unter Angabe nur der ersten Ziffer des variablen Zeichens, d.h. 7, erfolgen. Um die Zahlung identifizieren zu können, muss die Kontobezeichnung des Einzahlers mit der Bezeichnung und dem Namen des Patentanmelders oder dessen Vertreters übereinstimmen.
Das variable Zeichen für die Erneuerung der Gültigkeitsperiode eines gewerblichen Musters: Das variable Zeichen setzt sich zusammen aus der Ziffer 7 + der Nummer des Eintrags des gewerblichen Musters.
Beispielsweise ist für die Eintragsnummer 30359 das VZ 730359.

 Gebührenordnungsposition 126
  CZK
Ausfertigung einer Gleichschrift, einer Abschrift, eines Registerauszugs, von Schriftstücken, von amtlichem Urkunden und von Eintragungen für jede auch nur angefangene Seite 100
Für jede auch nur angefangene Seite,  wenn sie auf einem Kopiergerät oder an einen Computer angeschlossenen Drucker ausgefertigt wird 15

Anmerkung
Für den Anwendungsbereich dieses Gesetzes gilt als angefangene Seite einen im Format A4 oder kleiner erstellte Seite.

Gebührenordnungsposition 127
  CZK
a) Entgegennahme eines Ersuchens  
- auf die erste Fristverlängerung 200
- auf jede weitere Fristverlängerung 500
- auf Fristversäumniserlassung 1000
b) Entgegennahme eines Einspruchs gegen eine Entscheidung des Amtes für gewerbliches Eigentum 1000
c) Entgegennahme eines Ersuchens  
- über die Eintragung einer Übertragung  600
- über die Eintragung einer Lizenz  600
- über die Eintragung eines Pfandrechts  600
 - über die Konversion einer europäischen Anmeldung
für jeden Staat, an den die Anmeldung gesandt wird
 600
Gebührenordnungsposition 135
  CZK
a) Entgegennahme einer Anmeldung eines gewerblichen Musters
1000
- falls der (die) Anmelder ausschließliche(r) Urheber ist (sind) 500
b) Entgegennahme einer Sammelanmeldung für ein gewerbliches Muster 1000
- falls der (die) Anmelder ausschließliche(r) Urheber ist (sind) 500
- für jedes weitere in der Anmeldung enthaltene gewerbliche Muster 600
- für jedes weitere in der Anmeldung enthaltene gewerbliche Muster,
falls der (die) Anmelder ausschließliche(r) Urheber ist (sind)
 
300
 Gebührenordnungsposition 136
  CZK
Entgegennahme eines Antrags auf Löschung eines gewerblichen Musters aus den Register 2000
- für jedes weitere gewerbliche Muster, das in einem Sammeleintrag für gewerbliche Muster enthalten ist 800
Gebührenordnungsposition 137
  CZK
Entgegennahme eines Ersuchens auf die Erneuerung der Schutzperiode für ein gewerbliches Muster  
- erstmalig um 5 Jahre 3000
- zum zweiten Mal um 5 Jahre 6000
- zum dritten Mal um 5 Jahre 9000
- zum vierten Mal um 5 Jahre 12000

Anmerkungen
1. Wird ein gewerbliches Muster nach Ablauf seiner Gültigkeitsdauer in das Register eingetragen, ist die Verlängerungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach dem Eintrag fällig.
2. Falls diese Gebühr nicht innerhalb der festgelegten Zahlungsfrist bezahlt wird, kann sie innerhalb einer 6-monatigen Nachfrist in doppelter Höhe bezahlt werden.

2) ÜBERGABE DER ANMELDUNG EINES GEWERBLICHEN GEMEINSCHAFTSMUSTERS AN DAS AMT FÜR HARMONISIERUNG DES BINNENMARKTES

GESETZ Nr. : 207/2000 der Gesetzessammlung über den Schutz gewerblicher Muster (§ 34 Abs. 2)

(Die Überweisung der Gebühren erfolgt auf das Konto 19-21526001/0710)

Variable Zeichen und Anmeldungsnummerierung gewerblicher Gemeinschaftsmuster
Anmeldenummer wird nur für interne Zwecke mit „ÚPV“ gekennzeichnet. Im Verkehr mit dem Amt für Harmonisierung des Binnenmarktes mit (OHIM) kann diese Nummer nicht verwendet werden.
Die Anmeldenummer ist mit „RCD“ gekennzeichnet, der vierstelligen Jahresangabe der Abgabe, einem Bindestrich und der erteilten Nummer.
Beispielsweise: RCD 2007-7, RCD 2008-15
Das variable Zeichen (VZ) setzt sich zusammen aus der Nummer 777 + dem Jahrgang (vierstellig) + der erteilten Anmeldenummer
Beispielsweise ist für RCD 2007-7 das VZ: 77720077, für RCD 2008-15 ist das VZ 777200815.

  CZK
Übergabe der Anmeldung eines gewerblichen Gemeinschaftsmusters  an das Amt für Harmonisierung des Binnenmarktes (Marken und Muster) 500

 

Datum der letzten Aktualisierung – 15.04.2009 15:22