Tschechisches Patent- und Markenamt

Gebühren


VERWALTUNGSGEBÜHREN

GESETZ Nr. : 634/2004 der Gesetzessammlung über Verwaltungsgebühren

Anlage: Verwaltungsgebührenordnung

(Die Überweisung der Gebühren erfolgt auf das Konto 3711-21526001/0710)

Variable Zeichen und Anmeldungsnummerierung bei Gebrauchsmustern
Die Anmeldenummer wird mit „PUV“ gekennzeichnet, der vierstelligen Jahresangabe der Abgabe, einem Bindestrich und der erteilten Nummer
Beispielsweise: PUV 2000-10856, PUV 2008-19627
Das variable Zeichen (VZ) setzt sich zusammen aus der Ziffer 6 + dem Jahrgang (vierstellig) + der erteilten Anmeldenummer.
Beispielsweise für PUV 2000-10856 ist VZ: 6200010856, für PUV 2008-19627 ist VZ: 6200819627.
Im Falle der Bezahlung eines frisch abgegebenen Anmeldung, bei der dem Gebührenzahler die Nummer nicht bekannt ist, kann die Gebühr auch unter Angabe nur der ersten Ziffer des variablen Zeichens, d.h. 6, erfolgen. Um die Zahlung identifizieren zu können, muss die Kontobezeichnung des Einzahlers mit der Bezeichnung und dem Namen des Patentanmelders oder dessen Vertreters übereinstimmen.
Das variable Zeichen für die Gültigkeitsverlängerung eines Eintrags über ein Gebrauchsmuster:
Das variable Zeichen setzt sich zusammen aus der Ziffer 6 + der Nummer des Eintrags für das Gebrauchsmuster.
Beispielsweise gilt für die Eintragsnummer 13528 das VZ 613528.
 

Gebührenordnungsposition 126
  CZK
Ausfertigung einer Gleichschrift, einer Abschrift, eines Registerauszugs, von Schriftstücken, von amtlichem Urkunden und von Eintragungen für jede auch nur angefangene Seite 100
Für jede auch nur angefangene Seite,  wenn sie auf einem Kopiergerät oder an einen Computer angeschlossenen Drucker ausgefertigt wird 15

Anmerkung
Für den Anwendungsbereich dieses Gesetzes gilt als angefangene Seite einen im Format A4 oder kleiner erstellte Seite.

Gebührenordnungsposition 127
  CZK
a) Entgegennahme eines Ersuchens  
- auf die erste Fristverlängerung 200
- auf jede weitere Fristverlängerung 500
- auf Fristversäumniserlassung 1000
b) Entgegennahme eines Einspruchs gegen eine Entscheidung des Amtes für gewerbliches Eigentum 1000
c) Entgegennahme eines Ersuchens  
- über die Eintragung einer Übertragung  600
- über die Eintragung einer Lizenz  600
- über die Eintragung eines Pfandrechts  600
 - über die Konversion einer europäischen Anmeldung
für jeden Staat, an den die Anmeldung gesandt wird
 600
Gebührenordnungsposition 131
  CZK
Entgegennahme einer Gebrauchsmusteranmeldung 1000
- falls der (die) Anmelder der (die) alleinigen Urheber ist (sind) 500
Gebührenordnungsposition 132
  CZK
Entgegennahme eines Ersuchens auf Feststellung, ob eine
technische Lösung von einem Gebrauchsmuster abgedeckt wird
5000
Gebührenordnungsposition 133
  CZK
Entgegennahme eines Antrags auf Löschung eines Gebrauchsmusters  aus dem Register 2000
Gebührenordnungsposition 134
  CZK
Entgegennahme eines Ersuchens auf Gültigkeitsverlängerung eines
Gebrauchsmusterantrags
6000

Anmerkungen
1. Wird ein Gebrauchsmuster nach Ablauf seiner Gültigkeitsdauer in das Register eingetragen, ist die Verlängerungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach dem Eintrag fällig.
2. Falls diese Gebühr nicht innerhalb der festgelegten Zahlungsfrist bezahlt wird, kann sie innerhalb einer 6-monatigen Nachfrist in doppelter Höhe bezahlt werden.

Datum der letzten Aktualisierung – 15.04.2009 14:59